Die Höhe des Betreuungsbeitrags richtet sich nach dem Durchschnitt der täglich gebuchten Zeit sowie nach dem Alter bzw. der Gruppe des Kindes.
Elternbeiträge ab 01.03.2024
4 - 5 Std.
205,00 €
5 - 6 Std.
220,00 €
6 - 7 Std.
230,00 €
7 - 8 Std.
250,00 €
8 - 9 Std.
260,00 €
9 - 10 Std.
280,00 €
Jeweils zuzgl. 5 Euro Spielgeld und 3 Euro Getränkegeld im Monat.
Wir gewähren bei gleichzeitiger Betreuungszeit eine Geschwisterermäßigung von
- 25,00€ Nachlass.
Der Freistaat Bayern übernimmt für Vorschulkinder seit 1.1.2013 einen monatlichen Beitrag in Höhe von bis zu 100,- Euro, der direkt vom Betreuungsbeitrag durch die Einrichtung abgezogen wird. Der Betrag wird für das letzte Kindergartenjahr gewährt, kann aber nur einmal in Anspruch genommen werden. Wurde der Beitrag bereits im Vorjahr (Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch oder in einer anderen bayerischen Einrichtung) gewährt, kann er nicht nochmals in Anspruch genommen werden. Bei einer vorzeitigen Einschulung (sog. Kann-Kinder) müssen die Eltern bezüglich des Kostenbeitrages Kontakt mit der Leitung aufnehmen.
Die Eltern können beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers und dem Eingang der Beiträge haben die Eltern den geschuldeten Elternbeitrag zu entrichten.